Windenergie

Die Windenergienutzung hat in Deutschland eine stürmische Entwicklung durchgemacht. Inzwischen sind nicht nur an den Küstenstreifen der Nord- und Ostsee zahlreiche Windparks entstanden, auch im Binnenland gibt es kaum mehr einen Berg, der nicht durch einen Windrotor auffällt. Gute und einfache Standorte für Windenergieanlagen sind praktisch ausgeschöpft. Somit gewinnt die Untersuchung der Windverhältnisse an potentiellen Standorten immer mehr an Bedeutung. Forschungseinrichtungen arbeiten bereits an Verfahren zur Windpotentialbestimmung in komplexem Gelände. Besonders in Süddeutschland fehlen hier meist aussagefähige Messwerte, so dass vor Installation am geplanten Aufstellungsort mindestens für ein Jahr Messungen auf einem entsprechend hohen Mast durchgeführt werden sollten.

Besonders im Binnenland kam es in jüngster Vergangenheit oft zu Diskussionen über geplante Windkraftanlagen wegen störender Geräuschentwicklung und Schattenwurf (Diskoeffekt: schnelle Licht-/Schattenwechsel), durch die sich Anwohner belästigt fühlen. Da jedoch die Geräuschentwicklung nur in unmittelbarer Nähe, der Schattenwurf nur für kurze Zeit des Tages eine Rolle spielen kann, sollte dies kein Hindernis für die Errichtung im ländlichen Raum sein. Allerdings zeigt dies auch weitere Grenzen in der Standortauswahl auf. Windkraftanlagen in Wohngebieten sind somit undenkbar und selbst kleinste Anlagen sind dort sicher nicht unproblematisch. Da sich die Windverhältnisse in der Nähe von bewaldetem Gebiet oder Gebäuden drastisch ändern, ist der Sinn von kleinsten Windkraftanlagen in solchen Gebieten ohnehin in Frage gestellt.

Grosse Windkraftanlage sind wegen der hohen Investitionskosten kaum von Einzelpersonen realisierbar und werden daher meisten als Gemeinschaftsprojekte bzw. von Beteiligungsgesellschaften gegründet.

Um eine Windkraftanlage wirtschaftlich betreiben zu können, müssen Standort und Technik sorgfältig geplant werden. Schlechte Windverhältnisse oder häufiger Ausfall der Anlage können schnell dazu führen, dass die Einspeisevergütung nicht für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage ausreicht.

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