| Sunwinity Solartechnik
legt großen Wert auf beste Qualität. Das zeigt sich in der Auswahl unserer Produkte und unserem Service. |
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Vorbemerkung: diese AGB betreffen das "Normalgeschäft" Einzelhandel und Dienstleistung (Endkunden)!
§ 1 Geltung der AGB
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragsnehmers (Sunwinity Solartechnik GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch-mals ausdrücklich vereinbart werden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch uns bestätigt werden; z.B. durch einen separaten Auf-tragsvertrag. "Schriftlich" bedeutet für diese AGB auch Dokumente, die in digitaler Form versandt wer-den und sofern der Urheber des Schriftstücks zweifelsfrei feststeht (z.B. e-mail source und full header)
§ 2 Angebot oder Vertragsschluss
Angebote sind - auch in Prospekten, Anzeigen und im Internet usw. - freibleibend und un-verbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Zeichnungen, Abbildungen, Mas-se, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vor-behalten. Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechts-wirksamkeit unserer schriftlichen oder digitalen (z.B. eMail) Bestätigung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit unserer schriftlichen oder digitalen Bestätigung wirksam. Mitarbeiter des Auftragsnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt in schriftlicher oder digitaler Form vorliegender Verträge hinausgehen.
§ 3 Preise
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versen-dungskosten. Diese werden separat ausgewiesen (bei unseren drei Vorschlägen Teil der Zwischensummen). Wenn keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart wird, gilt Vorkasse vor Lieferung. Soweit zwischen Vertragsschluss und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise.
§ 4 Lieferzeiten
Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung des Verwenders. Teillieferungen sind zulässig.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser oder des Lieferanten Lager verlassen hat. Wird der Ver-sand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. Auf schriftlichen Antrag des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Innerhalb der Gewährleistungfrist von 2 Jahren ab Lieferung wird mangelhafte Ware unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungansprüche nach gebessert oder nach unserer Wahl Ersatzlieferungen vorgenommen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erst bei fehlgeschlagener Nachbesserung können sonstige Gewährleistungansprüche geltend ge-macht werden. Vorrangig gelten Gewährleistungen und Bedingungen von Herstellern (z.B. Leistungszu-sagen bei Modulen oder Garantieverlängerungen bei Wechselrichtern). Die Sunwinity SolartechnikGmbH tritt hierbei ausschließlich als Vermittler zwischen Anspruchsteller und Garantie-geber auf. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter oder gedruck-ter Form kann keine Gewähr übernommen werden. Sofern im Einzelfall durch ausdrückli-che schriftliche Vereinbarung dennoch eine Gewähr übernommen wird, bezieht sich dies nur auf die Richtigkeit des Datenbestandes zur Zeit der Lieferung.
Sofern Dateien und Informationen von Dritten (Behörden oder sonstige priv. oder öff. Aus-kunftsstellen) stammen und durch uns übernommen werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen. Mängel sind durch den Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden. Mangel-hafte Liefergegenstände sind auf eigene Kosten vom Käufer an uns zu versenden oder zur Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungansprüche gegenüber dem Versender aus. Der Versender steht dem Käufer nach besten Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung. Er haftet hierfür jedoch nur dann, wenn hierfür ein be-sonderes Entgelt vereinbart wurde.
Für die Entgegennahme von Ware von einem Spediteur gilt die Checkliste, welche dem Kunden in dem Fall zur Verfügung gestellt wird, dass er, und nicht ein Partnerbetrieb der Sunwintiy Solartechnik, direkter Empfänger der Ware ist. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausge-schlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für Schäden, für die wir nach der vorstehenden Bestimmung haften, wird unsere Ersatz-pflicht auf das Dreifache des Kaufpreises begrenzt. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Ge-währleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Eine Haftung für übliche Abnutzung ist aus-geschlossen. Bei Nichtbefolgung unserer Benutzungsanweisungen und Veränderungen an den Produkten, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen uns richten, nicht abtretbar und können nur vom Käufer geltend gemacht werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die dem Versender aus jedwedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den ge-lieferten Waren vor. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Versender, jedoch ohne Verpflich-tung für uns. Erlischt das (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig nach dem Rechnungswert auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Siche-rungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonsti-gen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware ent-stehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollem Umfang an uns ab. Der Käufer ist bereits jetzt widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rech-nung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Ab-tretung offen zulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuwei-sen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir be-rechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Hausga-beansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 8 Zahlung
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist (s.o.), sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anders lauten der Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, die Zahlung zu-nächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurech-nen. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem entsprechenden Zeitpunkt Zin-sen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Es wird vereinbart, dass wir für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer zu tragen sind, einen Pauschalen Mahnkostenbetrag von 5,00 EURO erheben können.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände be-kannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Im übrigen sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrü-gen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenans-prüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitbar sind
.§ 9 Schutz- und Urheberrechte (z.B. bei unseren Dienstleistungen im Bereich Internet)
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls er Kenntnis ei-ner Verletzung von Gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefer-tes Produkt erhält. Die Regelung solcher Ansprüche und Verteidigung des Käufers gegen Ansprüche des Rechtsinhabers wird durch uns auf eigene Kosten geregelt, soweit die Ver-letzung unmittelbar durch ein von uns geliefertes Produkt entstanden ist. Wir sind grund-sätzlich bemüht, dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, sind wir nach eigener Wahl berechtigt, das Produkt so abzuändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir auf Grund Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. frei zustellen.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Stuttgart.
Soweit der Käufer zu dem in § 24 AGBG bezeichneten Personenkreis gehört, wird Stuttgart als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für diese Ge-schäftsbedingungen und den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Vertragspartner. Die Anwendung des "Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)" und des "Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG)" wird ausdrücklich aus-geschlossen.
§ 11 Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmun-gen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die betroffenen Bestimmungen sind so auszule-gen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.
Sunwinity Solartechnik GmbH
Vollmoellerstrasse 11
D 70563 Stuttgart